Öffentliche Beteiligung
Nutzungs- und Moderationsregeln
Arbeits- und Testcharakter
Die Beteiligungsfunktionen dienen der öffentlichen Weiterentwicklung des Grundsatzprogramms. Sie sind keine staatliche Wahl und besitzen keine staatliche Rechtswirkung.
Diskussionskultur
Kritik, Widerspruch und politische Meinungsvielfalt sind ausdrücklich erlaubt. Nicht erlaubt sind Gewaltandrohungen, Beleidigungen, Spam, strafbare Inhalte sowie die Veröffentlichung personenbezogener Daten Dritter.
Moderation
Vorschläge und Diskussionsbeiträge werden vor der Veröffentlichung geprüft. Entscheidungen über Freigabe oder Ablehnung verändern den Originaltext der Version 1.0 nicht.
Versionierung
Das Grundsatzprogramm 1.0 bleibt dauerhaft als erster Arbeitsentwurf erhalten. Spätere Änderungen werden nur als neue Versionen mit nachvollziehbarem Änderungsverlauf veröffentlicht.